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FAQ Extralimits

Was sind Extralimits?

Die Grundlage für das Schulbuchbudget ist die sogenannte Limit-Verordnung. Diese legt den Höchstbetrag fest, der pro Schüler*in der jeweiligen Schulform für Schulbücher und digitale Materialien aufgewendet werden kann. Aufgrund besonderer Bedürfnisse von Schüler*innen (z. B. Deutsch als Zweitsprache) können Schulen zudem „Extralimits“ in Anspruch nehmen.

Welche Extralimits gibt es?

DaZ-Limit

Das DaZ-Limit für Schüler*innen mit nichtdeutscher Erstsprache bzw. für Schüler*innen in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen beträgt € 17,601. Das DaZ Budget kann auch im gesamten Ausmaß für Unterrichtsmittel eigener Wahl verwendet werden.

Im erstsprachlichen Unterricht, wie z. B. Türkisch oder Arabisch, wird pro Schüler*in ein Zusatzlimit von € 15,301 zur Verfügung gestellt.
Zusatzlimit

Auch für den Religions- oder Ethik-Unterricht sowie für digitale Produkte gibt es ein Zusatzlimit. Die aktuellen Limits finden Sie auf der Seite schulbuchaktion.at.
Wörterbuch

Für Schüler*innen mit nichtdeutscher Erstsprache bzw. für Schüler*innen im erstsprachlichen Unterricht kann zusätzlich zum Limit auch ein Wörterbuch in den jeweiligen Sprachen bestellt werden.

Sie möchten sich über die Höchstgrenzen informieren?

Detailinformationen zu Extralimits finden Sie auf der Webseite des Ministeriums unter bmbwf.gv.at und auf schulbuchaktion.at/guidelines. Unter „Richtlinien“ → „Limit-Information“finden Sie die aktuellen Höchstgrenzen für die Durchschnittskosten pro Schüler*in der jeweiligen Schulform.

1Limitbeträge: Stand 01.09.2024