
Barrierefreies Lernen
Wir freuen uns über Ihr Interesse an den Bildungsangeboten unseres Verlags. Die aktive Teilnahme aller Schüler*innen am Unterricht liegt uns sehr am Herzen. Wir erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und bieten E-Books, die ab dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 erscheinen, grundsätzlich barrierefrei an. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit unserer Lehrwerke.Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal zur Verfügung gestellt werden, wenn etwa Informationen nicht nur optisch, sondern auch akustisch bereitgestellt werden.
Für E-Books bedeutet dies beispielsweise, dass sie von einem Screenreader vorlesbar sein müssen. Darüber hinaus müssen unter anderem Informationen verständlich dargestellt und alternative Darstellungen für Inhalte nicht textlicher Natur (Bilder, Videos) zur Verfügung gestellt werden. Barrierefreiheit im Sinne des Gesetzes bedeutet nicht, dass Inhalte in „Leichte Sprache“ übersetzt werden sollen.
Darüber hinaus beschreibt der Gesetzgeber Ausnahmen von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung. Dies ist der Fall, wenn durch eine barrierefreie Gestaltung die Wesensmerkmale eines digitalen Schulbuchs oder sonstigen E-Books grundlegend verändert werden würden. Ein Beispiel hierfür sind Atlanten: In Atlaskarten sind Schriften in räumlich-grafische Darstellungen eingebettet, sie können nicht barrierefrei gestaltet werden, ohne dass ihre Funktion, räumliche Informationen zu vermitteln, verloren ginge. Damit könnten auch die didaktischen Ziele nicht erreicht werden. In solchen Fällen ist eine barrierefreie Umsetzung nicht sinnvoll.
Einige andere vom Gesetz als zulässig eingestufte Ausnahmefälle sind nicht vollständig barrierefrei, weil die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für uns zu einem unzumutbaren wirtschaftlichen Aufwand führen würde. Das betrifft (digitale) Schulbücher besonders, da hier vergleichsweise geringe Auflagen/Absatzmengen mit gleichzeitig sehr hohen Kosten verbunden sind, die entstehen, um die didaktischen Inhalte vollständig barrierefrei zu produzieren. Viele digitale Schulbücher/E-Books würden damit für die Nutzer und Nutzerinnen unverhältnismäßig teuer oder könnten aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht erscheinen.
Die Einschränkungen in der Nutzung der genannten Titel betreffen jedoch nur Menschen mit schwerer Sehbehinderung. Die Rahmenanwendung und damit der Zugang zu den Titeln ist grundsätzlich barrierefrei.