Zum Hauptinhalt
Barrierefreies Lernen
iStockphoto.com/Sewcream

Barrierefreies Lernen

Wir freuen uns über Ihr Interesse an den Bildungsangeboten unseres Verlags. Die aktive Teilnahme aller Schüler*innen am Unterricht liegt uns sehr am Herzen. Wir erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und bieten E-Books, die ab dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 erscheinen, grundsätzlich barrierefrei an. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Barrierefreiheit unserer Lehrwerke.
Was ist unter Barrierefreiheit zu verstehen?
Barrierefreiheit liegt nach § 4 Abs. 3 BaFG i.V.m. Anlage 1, 3. Abschnitt und 4. Abschnitt dann vor, wenn Produkte und Dienstleistungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen angepasst werden und wenn Produkte und Dienstleistungen die Interoperabilität mit assistiven Technologien gewährleisten.

Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Informationen über mehr als einen sensorischen Kanal zur Verfügung gestellt werden, wenn etwa Informationen nicht nur optisch, sondern auch akustisch bereitgestellt werden.
Für E-Books bedeutet dies beispielsweise, dass sie von einem Screenreader vorlesbar sein müssen. Darüber hinaus müssen unter anderem Informationen verständlich dargestellt und alternative Darstellungen für Inhalte nicht textlicher Natur (Bilder, Videos) zur Verfügung gestellt werden. Barrierefreiheit im Sinne des Gesetzes bedeutet nicht, dass Inhalte in „Leichte Sprache“ übersetzt werden sollen.
Was bedeutet Barrierefreiheit für Verlagskund*innen
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) sorgt unter anderem dafür, dass Menschen mit Behinderungen einen besseren digitalen Zugang zu Produkten und Dienstleistungen von Verlagen erhalten. Das Gesetz sieht Barrierefreiheit unter anderem für E-Books und den E-Commerce-Bereich vor. So lassen sich unsere Produkte über unsere Webshops barrierefrei erwerben. Außerdem stellen wir unsere digitalen Schulbücher und sonstigen E-Books, die vom 28. Juni 2025 an erscheinen, grundsätzlich barrierefrei her.
Welche Arten von Behinderungen werden im BaFG berücksichtigt?
Das Gesetz spricht in § 3 Absatz 1 von „Menschen, die langfristige körperliche, psychische, intellektuelle oder Sinnesbeeinträchtigungen haben“. Dazu gehören Sehbehinderungen (Blindheit, Farbenblindheit, Sehschwächen), Hörbehinderungen (Gehörlosigkeit, Schwerhörigkeit, Beeinträchtigungen beim Verarbeiten des Gehörten), motorische Einschränkungen (Lähmungen, Amputationen, Krankheiten wie Multiple Sklerose und Epilepsie), kognitive Einschränkungen (Aufmerksamkeitsdefizitstörungen, Lernstörungen, Verständnisschwierigkeiten), psychische Erkrankungen und Neurodiversität.
Wie setzt Westermann die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit in digitalen Schulbüchern um?
Wir stellen sicher, dass die vom Gesetz betroffenen Produkte und Dienstleistungen den Barrierefreiheitsanforderungen entsprechen und legen dafür internationale Standards zugrunde. Unsere digitalen Schulbücher sind über die Plattform BiBox barrierefrei zugänglich. Die BiBox-Rahmenanwendung erfüllt den Standard der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2, Level A/AA). Unsere E-Books sind auf den PDF/UA-Standard gemäß Matterhorn-Protokoll geprüft bzw. folgen, wenn es sich um E-Books aus dem Arena Verlag handelt, dem Standard WCAG 2.0 Level A/AA. Diese Standards werden vom Gesetz als „harmonisierte Normen“ ausdrücklich herangezogen, um eine objektive Referenz für Barrierefreiheit zu haben.
So setzen wir die gesetzlichen Anforderungen um
Titel (digitale Schulbücher/E-Books), die vor dem Inkrafttreten des BaFG am 28. Juni 2025 erschienen sind, sind nicht vollständig barrierefrei.

Darüber hinaus beschreibt der Gesetzgeber Ausnahmen von der Verpflichtung zur barrierefreien Umsetzung. Dies ist der Fall, wenn durch eine barrierefreie Gestaltung die Wesensmerkmale eines digitalen Schulbuchs oder sonstigen E-Books grundlegend verändert werden würden. Ein Beispiel hierfür sind Atlanten: In Atlaskarten sind Schriften in räumlich-grafische Darstellungen eingebettet, sie können nicht barrierefrei gestaltet werden, ohne dass ihre Funktion, räumliche Informationen zu vermitteln, verloren ginge. Damit könnten auch die didaktischen Ziele nicht erreicht werden. In solchen Fällen ist eine barrierefreie Umsetzung nicht sinnvoll.

Einige andere vom Gesetz als zulässig eingestufte Ausnahmefälle sind nicht vollständig barrierefrei, weil die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für uns zu einem unzumutbaren wirtschaftlichen Aufwand führen würde. Das betrifft (digitale) Schulbücher besonders, da hier vergleichsweise geringe Auflagen/Absatzmengen mit gleichzeitig sehr hohen Kosten verbunden sind, die entstehen, um die didaktischen Inhalte vollständig barrierefrei zu produzieren. Viele digitale Schulbücher/E-Books würden damit für die Nutzer und Nutzerinnen unverhältnismäßig teuer oder könnten aus wirtschaftlichen Gründen gar nicht erscheinen.

Die Einschränkungen in der Nutzung der genannten Titel betreffen jedoch nur Menschen mit schwerer Sehbehinderung. Die Rahmenanwendung und damit der Zugang zu den Titeln ist grundsätzlich barrierefrei.
Woran erkenne ich bei Westermann, ob es sich um ein digitales Schulbuch/sonstiges E-Book handelt und wie die Barrierefreiheit umgesetzt ist?
In unserem Webshop finden Sie den jeweiligen Barrierefreiheitsstatus unserer digitalen Schulbücher und E-Books (also aller E-Books im Sinne des Gesetzes), bei den Produktinformationen in dem Feld „Barrierefreiheit“. Von dort aus ist auch die Barrierefreiheitserklärung verlinkt, in der wir alle rechtlich notwendigen Angaben zur Barrierefreiheit machen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen oder Hinweise zur Barrierefreiheit bei Westermann habe?
Unsere Kontaktadresse zur Barrierefreiheit lautet service@westermann.at