Die Grundlage für das Schulbuchbudget ist die sogenannte Limit-Verordnung. Diese legt den Höchstbetrag fest, der pro Schüler*in der jeweiligen Schulform für Schulbücher und digitale Materialien aufgewendet werden kann. Aufgrund besonderer Bedürfnisse von Schüler*innen (z. B. Deutsch als Zweitsprache) können Schulen zudem „Extralimits“ in Anspruch nehmen.
Welche Extralimits gibt es?
DaZ-Limit
Das DaZ-Limit für Schüler*innen mit nichtdeutscher Erstsprache bzw. für Schüler*innen in Deutschförderklassen und Deutschförderkursen beträgt € 16,901. Das DaZ Budget kann auch im gesamten Ausmaß für Unterrichtsmittel eigener Wahl verwendet werden.
Zusatzlimit
Im erstsprachlichen Unterricht, wie z. B. Türkisch oder Arabisch, wird pro Schüler*in ein Zusatzlimit von € 14,701 zur Verfügung gestellt.
Wörterbuch
Für Schüler*innen mit nichtdeutscher Erstsprache bzw. für Schüler*innen im erstsprachlichen Unterricht kann zusätzlich zum Limit auch ein Wörterbuch in den jeweiligen Sprachen bestellt werden.
Sie möchten sich über die Höchstgrenzen informieren?
Detailinformationen zu Extralimits finden Sie auf der Webseite des Ministeriums unter bmbwf.gv.at und auf schulbuchaktion.at/guidelines. Unter „Richtlinien“ → „Limit-Information“finden Sie die aktuellen Höchstgrenzen für die Durchschnittskosten pro Schüler*in der jeweiligen Schulform.
1Limitbeträge: Stand 01.09.2024
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